Vollstreckungsverbot

Als Anti-Enforcement Injunction (AEI) wird im angelsächsischen Rechtskreis eine gerichtliche Anordnung bezeichnet, die einer Partei verbietet, eine in einer anderen Gerichtsbarkeit ergangene gerichtliche Entscheidung oder Anordnung durchzusetzen.

siehe auch

Anti-Enforcement Injunction (AEI)