→ Auslegung des Vollstreckungstitels
Das Vollstreckungsgericht hat durch Auslegung des Vollstreckungstitels zu ermitteln, welche Verhaltensweisen dieser erfasst.1)
§ 1082 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Zwangsvollstreckung im Inland aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist.
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
ZPO, Buch 11, Abschnitt 4, Titel 2 → Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland
Regelt die Durchführung der Zwangsvollstreckung im Inland auf Basis von in anderen EU-Mitgliedstaaten bestätigten Europäischen Vollstreckungstiteln, ohne dass eine zusätzliche Vollstreckungsklausel erforderlich ist.