Ein Vollstreckungstitel ist eine rechtliche Grundlage, die eine Zwangsvollstreckung ermöglicht. Er dokumentiert das Bestehen eines Anspruchs und berechtigt den Gläubiger, diesen Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, falls der Schuldner nicht freiwillig leistet.
Das Vollstreckungsgericht hat durch Auslegung des Vollstreckungstitels zu ermitteln, welche Verhaltensweisen dieser erfasst.1)
Die Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln (§ 1082) ermöglicht die Durchsetzung von Ansprüchen im Inland, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt wurden, ohne dass eine Vollstreckungsklausel erforderlich ist.