§ 1095 der Zivilprozessordnung (ZPO) behandelt den Vollstreckungsschutz und die Vollstreckungsabwehrklage gegen im Inland erlassene Europäische Zahlungsbefehle.
§ 1095 (1) ZPO → Vollstreckungsschutz bei Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls
Erklärt, dass bei der Überprüfung oder Aufhebung eines im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehls § 707 entsprechend gilt und welches Gericht zuständig ist.
§ 1095 (2) ZPO → Einwendungen gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
Beschreibt die Zulässigkeit von Einwendungen gegen den Anspruch, die nach der Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls entstanden sind.
ZPO, Buch 11, Abschnitt 5, Titel 3 → Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen
Regelt die Verfahren zur Überprüfung und Anfechtung von im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehlen, einschließlich der Bedingungen und Zuständigkeiten für die Einlegung von Rechtsbehelfen.