→ Benutzung der Erfindung (Patentrecht)
→ Markenverletzung (Markenrecht)
Ansprüche auf Unterlassung [→ Unterlassungsanspruch], Auskunftserteilung [→ Auskunftsanspruch] und Schadensersatz [→ Schadensersatzanspruch] können - soweit Wiederholungsgefahr gegeben ist - über die konkret festgestellte Verletzungshandlung [→ Urteilsformel] hinaus für solche Handlungen gegeben sein, in denen das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt.1)