Verletzungshandlung

Benutzung der Erfindung (Patentrecht)
Markenverletzung (Markenrecht)

Ansprüche auf Unterlassung [→ Unterlassungsanspruch], Auskunftserteilung [→ Auskunftsanspruch] und Schadensersatz [→ Schadensersatzanspruch] können - soweit Wiederholungsgefahr gegeben ist - über die konkret festgestellte Verletzungshandlung [→ Urteilsformel] hinaus für solche Handlungen gegeben sein, in denen das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt.1)

siehe auch

Urteilsformel

1)
vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 137/10, GRUR 2012, 630 Rn. 19 = WRP 2012, 824 - CONVERSE II