Urteil zwischen Testamentsvollstrecker und Drittem über Nachlassanspruch

§ 327 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt die Rechtskraft eines Urteils zwischen einem Testamentsvollstrecker und einem Dritten über einen gegen den Nachlass gerichteten Anspruch.

§ 327 (2) ZPO

Das Gleiche gilt von einem Urteil, das zwischen einem Testamentsvollstrecker und einem Dritten über einen gegen den Nachlass gerichteten Anspruch ergeht, wenn der Testamentsvollstrecker zur Führung des Rechtsstreits berechtigt ist.

siehe auch

§ 327 ZPO → Rechtskraft bei Testamentsvollstreckung
Regelt die Wirkungen eines Urteils bei Testamentsvollstreckung, sowohl für als auch gegen den Erben.