Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei Zuständigkeitsfragen

§ 576 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt, dass die Rechtsbeschwerde nicht auf die Frage der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts gestützt werden kann.

§ 576 (2) ZPO

Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat.

siehe auch

§ 576 ZPO → Gründe der Rechtsbeschwerde
Legt die zulässigen Gründe für eine Rechtsbeschwerde fest.