Unwirksamkeit von Schiedsvereinbarungen bei Mietverhältnissen

§ 1030 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt die Unwirksamkeit von Schiedsvereinbarungen für Mietverhältnisse über Wohnraum im Inland, mit Ausnahmen gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BGB.

§ 1030 (2) ZPO

Eine Schiedsvereinbarung über Rechtsstreitigkeiten, die den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum im Inland betreffen, ist unwirksam. Dies gilt nicht, soweit es sich um Wohnraum der in § 549 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmten Art handelt.

siehe auch

§ 1030 ZPO → Schiedsfähigkeit
Regelt, welche Ansprüche Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein können und unter welchen Bedingungen Schiedsvereinbarungen wirksam sind.