Titel 1 der Zivilprozessordnung [→ Mündliche Verhandlung] regelt die mündliche Verhandlung im Zivilprozess, die den zentralen Bestandteil der Prozessführung bildet.
→ Zivilprozess
Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in Zivilprozessen.