Ordentliche Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist einer der zentralen Bereiche des Gerichtssystems und umfasst insbesondere die Zuständigkeit für Zivil- und Strafsachen. Die ordentliche Gerichtsbarkeit steht im Gegensatz zu den besonderen Gerichtsbarkeiten wie der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit oder Sozialgerichtsbarkeit, die jeweils für spezielle Rechtsgebiete zuständig sind.

siehe auch

Gerichtssystem