§ 298 (4) der Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubt die Löschung eines eingereichten elektronischen Dokuments nach Ablauf von sechs Monaten.
Ein eingereichtes elektronisches Dokument kann nach Ablauf von sechs Monaten gelöscht werden.
§ 298 ZPO → Aktenausdruck
Regelt die Anforderungen an den Ausdruck elektronischer Dokumente, wenn die Akten in Papierform geführt werden.