Gericht des ersten Rechtszuges

Das Gericht des ersten Rechtszuges ist das Gericht, das die ursprüngliche Entscheidung in einem Verfahren trifft. Es ist auch für bestimmte Entscheidungen im Verlauf des Verfahrens zuständig, bevor die Sache in einen höheren Rechtszug geht.

siehe auch

Rechtszug