Fehlerhafte Anwendung einer Präklusionsvorschrift

Zwar führt nicht jedwede fehlerhafte Anwendung einer Präklusionsvorschrift durch das Gericht zu einem Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht nach Art. 103 Abs. 1 GG1). Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist aber verletzt, wenn durch die fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften die erforderliche Anhörung nicht stattgefunden hat.2)

siehe auch

Art. 103 Abs. 1 GG → Anspruch auf rechtliches Gehör
Präklusion

1)
vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85, NJW 1987, 2733, 2735
2)
BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZR 42/11; m.V.a. BVerfG, NJW 1987, 2733, 2735