Elektronisches Empfangsbekenntnis

Ein Rechtsanwalt muss Vorkehrungen dafür treffen, dass ein Zustellungsdatum, das in einem von ihm abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen ist, auch in seiner - noch in Papierform geführten - Handakte dokumentiert wird.1)

An die Zustellung anknüpfende Fristen müssen anhand der Angaben im elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden.2)

Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist

siehe auch

§ 233 ZPO → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

1)
(BGH, Beschluss vom 29. Mai 2024 - I ZB 84/23
2)
BGH, Beschluss vom 29. Mai 2024 - I ZB 84/23