Elektronisch eingereichte Schriftsätze [→ Elektronischer Rechtsverkehr] müssen digital signiert werden, um sicherzustellen, dass sie rechtlich verbindlich sind und nicht manipuliert werden können. Es gibt verschiedene Arten von Signaturen, darunter die qualifizierte elektronische Signatur, die besonders hohe Sicherheitsanforderungen erfüllt.
§ 130a ZPO → Elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung
→ Container-Signatur
→ Fortgeschrittene elektronische Signatur
→ Qualifizierte elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur besteht gemäß Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO aus Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet.
Eine qualifizierte Signatur, die sich auf den gesamten Inhalt einer über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingereichten Nachricht einschließlich der darin enthaltenen Dateien bezieht [→ Container-Signatur], genügt den Anforderungen des § 2 Abs. 2a Nr. 1 BGH/BPatGERVV.1)
→ Signatur (Verfahrensrecht)
→ Digitalisierung der Justiz
Erfolgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsprozesse der Justiz zu modernisieren, effizienter zu gestalten und den Zugang zu Gerichten zu erleichtern.