Besondere Gerichtsbarkeit

Die Besondere Gerichtsbarkeit bezieht sich auf spezialisierte Gerichte, die für bestimmte Rechtsgebiete zuständig sind und außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit agieren. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte. Diese Gerichte befassen sich mit spezifischen Streitigkeiten, die besondere fachliche Kenntnisse erfordern, wie etwa arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, sozialrechtliche Angelegenheiten, steuerrechtliche Fragen oder verwaltungsrechtliche Verfahren.

Das Bundespatentgericht ist eine verwaltungsgerichtliche Einrichtung, die über Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) entscheidet. Es behandelt Fälle wie die Erteilung oder den Widerruf von Patenten, Einsprüche und Nichtigkeitsverfahren.

siehe auch

Gerichtssystem
Das deutsche Gerichtssystem ist mehrstufig und umfasst mehrere spezialgerichtliche Zuständigkeiten sowie die ordentliche Gerichtsbarkeit.