→ Antragsgrund
→ Antragsgrundsatz
§ 308 (1) ZPO → Bindung an die Parteianträge
Der das Verfahren einleitende Akt muss nicht nur das im Antrag umschriebene Verfahrensziel an, sondern auch die Angabe des Antragsgrunds enthalten , aus dem der Antragsteller die begehrte Rechtsfolge herleitet1).