Inkrafttreten der Urheberrechtsrichtlinie

Art. 14 der Richtlinie 2001/29/EG

Diese Richtlinie [→ Urheberrechtsrichtlinie] tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

siehe auch

Richtlinie 2001/29/EG → Urheberrechtsrichtlinie
Dient der Harmonisierung des Urheberrechts in der Europäischen Union.