Zustellung von Schriftsätzen und sonstigen Unterlagen

Regel 278 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Zustellung von Schriftsätzen und sonstigen Unterlagen an die Parteien.

Regel 278.1 EPGVO → Elektronische Zustellung von Schriftsätzen
Beschreibt die elektronische Zustellung von Schriftsätzen und anderen Unterlagen durch die Kanzlei.

Regel 278.2 EPGVO → Alternative Zustellmethoden für Schriftsätze
Erläutert alternative Methoden der Zustellung, wenn die elektronische Zustellung nicht möglich ist.

Regel 278.3 EPGVO → Ort der Zustellung von Schriftsätzen
Legt fest, an welchem Ort die Zustellung von Schriftsätzen erfolgen soll.

Regel 278.4 EPGVO → Anwendung von Regeln 271.6 und 272
Bestimmt die Anwendung der Regeln 271.6 und 272 auf die Zustellung von Schriftsätzen.

Regel 278.5 EPGVO → Zustellung an den Vertreter
Regelt die Zustellung von Schriftsätzen an den Vertreter einer Partei.

siehe auch

EPGVO, Teil 5, Kapitel 2 → Zustellung
Behandelt die Zustellung von Schriftstücken innerhalb und außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten sowie alternative Verfahren der Zustellung.