Zustellung innerhalb des CMS

Regel 271.2 EPGVO erklärt, wie die Zustellung innerhalb des geschlossenen elektronischen Systems des EPG-Fallbearbeitungssystems (CMS) erfolgen kann.

Regel 271.2 EPGVO

Nimmt ein Vertreter gemäß Regel 8.1 die Zustellung für eine Partei entgegen, kann die Zustellung innerhalb des geschlossenen elektronischen Systems des EPG-Fallbearbeitungssystems (CMS) vorgenommen werden.

siehe auch

Regel 271 → Zustellung der Klageschrift
Regelt die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten, einschließlich der elektronischen Zustellung und alternativer Zustellmethoden.