Regel 271 (2) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Zustellung innerhalb des geschlossenen elektronischen Systems des EPG-Fallbearbeitungssystems (CMS), wenn ein Vertreter die Zustellung für eine Partei entgegennimmt.
Nimmt ein Vertreter gemäß Regel 8.1 die Zustellung für eine Partei entgegen, kann die Zustellung innerhalb des geschlossenen elektronischen Systems des EPG-Fallbearbeitungssystems (Case Management System, CMS) vorgenommen werden.
Regel 271 EPGVO → Zustellung der Klageschrift
Beschreibt die Anforderungen an die Zustellung der Klageschrift auf elektronischem Wege, per Einschreiben und an Vertreter.