Zahlungsfrist der Kosten

Regel 156.3 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Frist zur Zahlung der Kosten.

Regel 156.3 EPGVO

Die Kosten sind innerhalb der vom Berichterstatter angeordneten Frist zu zahlen.

siehe auch

Regel 156 EPGVO → Weiteres Verfahren
Beschreibt das weitere Verfahren zur Kostenfestsetzung.