Vollmachten

Regel 285 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Anforderungen an die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch den Vertreter, wenn seine Bevollmächtigung bestritten wird.

Regel 285 (1) EPGVO → Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
Beschreibt die Pflicht des Vertreters, eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, wenn seine Bevollmächtigung bestritten wird.

Regel 285 (2) EPGVO → Frist zur Vorlage der Vollmacht
Legt die Frist fest, innerhalb derer die schriftliche Vollmacht vorgelegt werden muss.

Regel 285 (3) EPGVO → Folgen der Nichtvorlage der Vollmacht
Beschreibt die Konsequenzen, wenn die schriftliche Vollmacht nicht innerhalb der festgelegten Frist vorgelegt wird.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.