Verfahrensgrundsätze

Die Verfahrenseffizienz muss dem Grundsatz des fairen Verfahrens weichen. Daher ist ein Antrag auf Verlängerung einer Frist abzulehnen, wenn die gegnerische Partei die entsprechende kürzere, ordentliche Frist bereits eingehalten hat.1)

1)
EPG, Zentralkammer Paris, Entscheidung vom 8. Oktober 2024, UPC_CFI_189/2024