Verfahrensabschnitte (Ex-parte-Verfahren)

Regel 85 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Verfahrensabschnitte für Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts, einschließlich des schriftlichen Verfahrens, des Zwischenverfahrens und des mündlichen Verfahrens.

Regel 85 (1) EPGVO → Schriftliches Verfahren, Zwischenverfahren und mündliches Verfahren
Beschreibt die verschiedenen Verfahrensabschnitte, die eine Klage gegen eine Entscheidung des Europäischen Patentamts durchläuft.

Regel 85 (2) EPGVO → Ausnahmen für beschleunigte Klagen
Legt fest, dass bestimmte Regeln nicht für beschleunigte Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts gelten.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.