Struktur des Gerichts erster Instanz

Artikel 7 (1) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt die Struktur des Gerichts erster Instanz, das eine Zentralkammer sowie Lokalkammern und Regionalkammern umfasst.

Artikel 7 (1)

Das Gericht erster Instanz umfasst eine Zentralkammer sowie Lokalkammern und Regionalkammern.

siehe auch

Artikel 7 → Gericht erster Instanz
Regelt die Struktur und Organisation des Gerichts erster Instanz, einschließlich der Zentralkammer, Lokalkammern und Regionalkammern.