Sprache des Einspruchs

Regel 19.3 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Sprache, in der der Einspruch verfasst werden muss.

Regel 19.3 EPGVO

Der Einspruch ist in der sich aus Regel 14 ergebenden Sprache zu verfassen.

siehe auch

Regel 19 EPGVO → Einspruch
Beschreibt das Verfahren zur Erhebung eines Einspruchs gegen die Klageschrift.