Schutz vor Befragung

Regel 287.4 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) schützt Anwälte und Mandanten davor, über den Inhalt ihrer Kommunikation befragt zu werden.

Regel 287.4 EPGVO

Dieses Privileg schützt den Anwalt oder Patentanwalt und seinen Mandanten davor, über den Inhalt oder die Art ihrer Kommunikation befragt oder vernommen zu werden.

siehe auch

Regel 287 → Anwalt-Mandanten-Privileg
Regelt das Anwalt-Mandanten-Privileg und dessen Anwendung im Verfahren vor dem Gericht.