Schadensersatzverfahren

Regel 10 (d) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt das Schadensersatzverfahren, welches ein Verfahren zur Offenlegung der Bücher beinhalten kann.

Regel 10 (d) EPGVO

Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz umfasst ein Schadensersatzverfahren, welches ein Verfahren zur Offenlegung der Bücher beinhalten kann.

siehe auch

Regel 10 EPGVO → Verfahrensabschnitte (Verfahren inter partes)
Beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz.