Die rechtlich qualifizierten Richter müssen die für richterliche Ämter in einem Vertragsmitgliedstaat erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Artikel 15 (3) → Technisch qualifizierte Richter
Artikel 15 - 19 (Kapitel III) → Richter des Gerichts
Artikel 1 - 35 (Teil 1) → Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen
→ Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
EU-Patent → Einheitliches europäisches Patent