Leitung durch den Vorsitzenden Richter

Regel 112.1 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Leitung der mündlichen Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter.

Regel 112.1 EPGVO

Die mündliche Verhandlung findet vor dem Spruchkörper und unter der Leitung des Vorsitzenden Richters statt.

siehe auch

Regel 112 EPGVO → Durchführung der mündlichen Verhandlung
Beschreibt die Durchführung der mündlichen Verhandlung.