Regel 112.1 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Leitung der mündlichen Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter.
Die mündliche Verhandlung findet vor dem Spruchkörper und unter der Leitung des Vorsitzenden Richters statt.
Regel 112 EPGVO → Durchführung der mündlichen Verhandlung
Beschreibt die Durchführung der mündlichen Verhandlung.