Kostenentscheidung bei Vergleich

Regel 365 (4) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt, wie die Kostenentscheidung im Falle eines Vergleichs getroffen wird und welche Vereinbarungen die Parteien diesbezüglich treffen können.

Regel 365 (4) EPGVO

Die Parteien können eine Vereinbarung über die Kosten treffen oder das Gericht um eine Kostenfestsetzungsentscheidung ersuchen.

siehe auch

Regel 365 EPGVO → Bestätigung eines Vergleichs durch das Gericht
Erlaubt den Parteien, das Gericht zu ersuchen, einen Vergleich durch Entscheidung zu bestätigen, und beschreibt die Anforderungen und das Verfahren für die Bestätigung und Eintragung des Vergleichs.