Das Hauptverfahren ist das zentrale gerichtliche Verfahren, in dem die Hauptsache eines Rechtsstreits verhandelt und entschieden wird. Es folgt in der Regel auf einstweilige Maßnahmen, die vorläufigen Rechtsschutz bieten, bis eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.
Im Kontext des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) bezieht sich das Hauptverfahren auf die umfassende Prüfung und Entscheidung über die Ansprüche und Verteidigungen der Parteien in einem Patentstreit. Teil 3 der EPGVO befasst sich mit den einstweiligen Maßnahmen.
EPGVO, Teil 3 → Einstweilige Maßnahmen
Regelt die Durchführung und Anforderungen für einstweilige Maßnahmen im Rahmen des Einheitlichen Patentgerichts.