Grundlagen der Berufung

Artikel 73 (3) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht erlaubt die Berufung auf rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte.

Artikel 73 (3)

Die Berufung gegen eine Entscheidung oder eine Anordnung des Gerichts erster Instanz kann auf rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte gestützt werden.

siehe auch

Artikel 73 → Berufung
Regelt die Bedingungen und Verfahren für die Einlegung von Berufungen gegen Entscheidungen und Anordnungen des Gerichts erster Instanz.