Artikel 12 (4) des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt die Geschäftsordnung des Verwaltungsausschusses.
Der Verwaltungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Artikel 12 → Verwaltungsausschuss
Regelt die Zusammensetzung, Stimmrechte und Entscheidungsverfahren des Verwaltungsausschusses.