Geschäftsordnung des Verwaltungsausschusses

Artikel 12 (4) des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt die Geschäftsordnung des Verwaltungsausschusses.

Artikel 12 (4)

Der Verwaltungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

siehe auch

Artikel 12 → Verwaltungsausschuss
Regelt die Zusammensetzung, Stimmrechte und Entscheidungsverfahren des Verwaltungsausschusses.