Regel 224 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt die Fristen für die Einreichung der Berufungsschrift und der Berufungsbegründung fest.
Regel 224.1 → Fristen für die Berufungsschrift
Beschreibt die Fristen, innerhalb derer der Berufungskläger die Berufungsschrift einreichen muss.
Regel 224.2 → Fristen für die Berufungsbegründung
Regelt die Fristen, innerhalb derer der Berufungskläger die Berufungsbegründung einreichen muss.
EPGVO, Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 1 → Berufungsschrift, Berufungsbegründung
Beschreibt die Anforderungen an die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung, einschließlich der Fristen für die Einreichung, der Angaben zu den Parteien und der Begründung der Berufung.