Artikel 76 (3) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht legt fest, dass das Gericht die Beweise frei und unabhängig würdigt.
Das Gericht würdigt die Beweise frei und unabhängig.
Artikel 76 → Entscheidungsgrundlage und rechtliches Gehör
Regelt die Entscheidungsgrundlage und das rechtliche Gehör im Verfahren vor dem Gericht.