Die Entscheidungen und Anordnungen des Gerichts sind im Einklang mit der Verfahrensordnung zu begründen und schriftlich abzufassen.
Die Entscheidungen und Anordnungen des Gerichts werden in der Verfahrenssprache abgefasst.
EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht EU-Patent → Einheitliches europäisches Patent