Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
„Europäisches Patenblatt“ bezeichnet die in Artikel 129 [→ Regelmäßige Veröffentlichungen] EPÜ genannte regelmäßige Veröffentlichung.
Artikel 1 - 4 Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Allgemeine Bestimmungen
Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Verordnung über den einheitlichen Patentschutz \ Bezieht sich auf die Regelungen und Bestimmungen, die die Erteilung und Durchsetzung von Patenten innerhalb der EU betreffen.\ EU-Patent → Einheitliches europäisches Patent