Entscheidung über neue Gerichtsgebühren

Regel 302.2 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Entscheidung des Gerichts über die Zahlung neuer Gerichtsgebühren bei Trennung von Verfahren.

Regel 302.2 EPGVO

Ordnet das Gericht eine Trennung des Verfahrens an, entscheidet es gemäß Teil 6 über die Zahlung neuer Gerichtsgebühren.

siehe auch

Regel 302 → Mehrere Kläger oder Patente
Regelt die Verfahren, wenn mehrere Kläger oder mehrere Patente beteiligt sind.