Regel 15 der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz regelt die Einrichtung eines speziellen Registers für den einheitlichen Patentschutz innerhalb des Europäischen Patentregisters.
Regel 15 (1) → Einrichtung des Registers
Das Register für den einheitlichen Patentschutz wird als gesonderter Teil des Europäischen Patentregisters eingerichtet.
Regel 15 (2) → Sprachenregelung für Eintragungen
Eintragungen in das Register für den einheitlichen Patentschutz erfolgen in den drei Amtssprachen des Europäischen Patentamts. Im Zweifelsfall ist die Eintragung in der Verfahrenssprache maßgebend.
DOEPS → Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz
Regelt die Umsetzung und Verwaltung des einheitlichen Patentsystems.