Einrichtung der Kanzlei am Berufungsgerichtssitz

Artikel 10 (1) Satz 1 des Übereinkommens beschreibt die Einrichtung einer Kanzlei am Sitz des Berufungsgerichts.

Artikel 10 (1) Satz 1

Am Sitz des Berufungsgerichts wird eine Kanzlei eingerichtet.

siehe auch

Artikel 10 (1) → Einrichtung der Kanzlei am Berufungsgericht
Beschreibt die Einrichtung und Aufgaben der Kanzlei am Sitz des Berufungsgerichts.