Regel 371.2 EPGVO regelt die Einreichung des Zahlungsnachweises zusammen mit dem entsprechenden Schriftsatz oder Antrag.
Der Zahlungsnachweis ist zusammen mit dem entsprechenden Schriftsatz oder Antrag einzureichen.
Regel 371 → Fristen für die Zahlung der Gerichtsgebühren
Legt die Fristen für die Zahlung der Gerichtsgebühren fest.