Bildung der Spruchkörper im Einklang mit der Satzung

Artikel 9 (4) des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht legt fest, dass die Spruchkörper im Einklang mit der Satzung gebildet werden.

Artikel 9 (4)

Die Spruchkörper des Berufungsgerichts werden im Einklang mit der Satzung gebildet.

siehe auch

Artikel 9 → Berufungsgericht
Regelt die Zusammensetzung und den Sitz des Berufungsgerichts.