Bestimmung der Rangfolge bei gleichem Dienstalter

Regel 341.2 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt, dass bei gleichem Dienstalter die Rangfolge nach dem Lebensalter bestimmt wird.

Regel 341.2 EPGVO

Bei gleichem Dienstalter bestimmt sich die Rangfolge nach dem Lebensalter.

siehe auch

Regel 341 → Rangfolge
Regelt die Rangfolge der Richter am Gericht.