Regel 379.5 EPGVO beschreibt die Anforderungen an die Begründung einer Ablehnung der Prozesskostenhilfe.
Eine Anordnung, mit der Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, muss mit Gründen versehen sein.
Regel 379 → Prüfung und Entscheidung
Beschreibt das Verfahren zur Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Prozesskostenhilfe.