Anwendung von Regel 8

Regel 378.5 EPGVO regelt die Nichtanwendung von Regel 8 auf den Antrag auf Prozesskostenhilfe.

Regel 378.5 EPGVO

Regel 8 findet keine Anwendung.

siehe auch

Regel 378 → Antrag auf Prozesskostenhilfe
Beschreibt das Verfahren zur Beantragung von Prozesskostenhilfe.