Regel 378.5 EPGVO regelt die Nichtanwendung von Regel 8 auf den Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Regel 8 findet keine Anwendung.
Regel 378 → Antrag auf Prozesskostenhilfe Beschreibt das Verfahren zur Beantragung von Prozesskostenhilfe.