Regel 43.5 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) bestimmt, dass Regel 12.5 auf das Verfahren Anwendung findet.
Regel 12.5 findet Anwendung.
Regel 43 EPGVO → Austausch von Schriftsätzen (Klage auf Nichtigerklärung)
Beschreibt den gesamten Ablauf des schriftlichen Verfahrens bei einer Klage auf Nichtigerklärung.