Anwendung der Regel 28

Regel 238.3 EPGVO erläutert die Anwendung der Regel 28 auf den weiteren Verfahrensablauf.

Regel 238.3 EPGVO

Regel 28 gilt entsprechend.

siehe auch

Regel 238 → Erwiderung auf eine Anschlussberufung und weiterer Ablauf
Beschreibt die Einreichung der Erwiderung auf eine Anschlussberufung und den weiteren Verfahrensablauf.