Regel 238.3 EPGVO erläutert die Anwendung der Regel 28 auf den weiteren Verfahrensablauf.
Regel 28 gilt entsprechend.
Regel 238 → Erwiderung auf eine Anschlussberufung und weiterer Ablauf
Beschreibt die Einreichung der Erwiderung auf eine Anschlussberufung und den weiteren Verfahrensablauf.