Supranationale Einrichtung

Eine supranationale Einrichtung ist eine Organisation, bei der Mitgliedstaaten bestimmte Hoheitsrechte an eine überstaatliche Instanz übertragen haben, die unabhängig Entscheidungen treffen kann, die für die Mitgliedstaaten verbindlich sind und Vorrang vor nationalem Recht haben.

Bei einer supranationalen Einrichtungen treten die Mitgliedstaaten Hoheitsrechte an eine unabhängige Instanz, die verbindliche Entscheidungen treffen kann, während bei zwischenstaatlichen Einrichtungen die Entscheidungen nur durch Übereinkunft der souveränen Staaten getroffen werden und keine Hoheitsrechte übertragen werden.

Eine supranationale Einrichtung wird durch einen völkerrechtlichen Vertrag gegründet.

Die Europäische Union ist eine supranationale Einrichtung, da ihre Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen Hoheitsrechte an EU-Institutionen übertragen haben, die eigenständige, verbindliche Entscheidungen treffen können, die Vorrang vor nationalem Recht haben.

siehe auch

Völkerrecht
Ein System von Rechtsnormen, das die Beziehungen und das Verhalten von Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten auf internationaler Ebene regelt.

Art. 24 (1) GG → zwischenstaatliche Einrichtungen
Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.