Das Privatrecht gliedert sich in das Allgemeine Privatrecht (auch Zivil-/Bürgerliches Recht) und Sonderprivatrecht (oder Sonstiges Privatrecht).
Zum Sonderprivatrecht gehören das Handelsrecht, das Arbeitsrecht und das Immaterialgüterrecht. Weitere Sonderprivatrechtsbereiche sind z. B. das Mietrecht, das Verkehrszivilrecht oder das Wertpapierrecht.
→ Allgemeines Privatrecht
Umfasst die grundlegenden Regelungen, die die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Personen (natürlichen und juristischen Personen) regeln.
→ Recht
Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.