Vindikation bezeichnet den Anspruch eines Berechtigten, eine Sache oder ein Recht, das sich unrechtmäßig im Besitz eines Dritten befindet, zurückzufordern.
Im Patentrecht bezieht sich die Vindikation [§ 8 PatG → Vindikation] auf den Anspruch des eigentlichen Erfinders oder Berechtigten, eine Patentanmeldung oder ein bereits erteiltes Patent von einem Nichtberechtigten auf sich übertragen zu lassen.